Rechtliche Grundlagen – Ökokonto – Osnabrücker Modell
Wir führen ein sog. Ökokonto. Dazu wurden im Vorgriff auf zukünftig erfolgende Eingriffe Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt. Als Maßnahmenpoolträger war dazu eine Vorfinanzierung zur Durchführung der Maßnahmen notwendig, um sie vorab durchführen zu können. Nach Abschluss sind diese im Kompensationsverzeichnis der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde „eingebucht“ worden und können nunmehr vermarktet werden.
Die Bevorratung von Flächen bietet mehrfache Vorteile. Aus Sicht des Naturschutzes bietet sie ein Instrument zur räumlichen Konzentration von Kompensationsflächen und zur Rückgewinnung unter Berücksichtigung übergeordneter Naturschutzziele wichtiger Bereiche sowie zu deren dauerhaften Sicherung.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Osnabrücker Kompensationsmodells. Dies beruht auf einem Biotopwertverfahren zur Berechnung des Biotopwerts in Ökopunkten anhand von Biotoptypen. Der klassische Bewertungsrahmen für die Berechnung des ökologischen Aufwertungspotenzials ist für die übliche Größe von Kompensationsflächen bis 10,0 ha ausgelegt. Größere Flächen- und Maßnahmenpools können jedoch einen herausragenden naturschutzfachlichen Wert darstellen. In solchen Fällen ist deshalb ein besonderer Bewertungsrahmen vorgesehen, der über den klassischen hinausgeht und eine höhere Bepunktung zulässt. Die höhere Aufwertung ist jedoch einzelfallbezogen argumentativ zu erläutern.
Zu Dokumentation und Nachweis des Umsetzungsstands der geplanten Maßnahmen sowie als Nachweis für eine Abbuchung und Inanspruchnahme von Ökopunkten durch Eingriffsverursacher wird ein Kompensationsverzeichnis geführt, das fortlaufend aktualisiert wird. Jede Änderung im Sinne einer Veräußerung von Ökopunkten für Ausgleichsmaßnahmen an Eingriffsverursacher wird der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz angezeigt. Zudem wird eine aktualisierte Version des Verzeichnisses ist jährlich an die UNB übermittelt.
Zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses wird eine Shape-Datei zur Verwendung in einem geografischen Informationssystem (GIS) angelegt werden. Die Inhalte des zu führenden Verzeichnisses sind mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz abgestimmt.